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Wartezeiten in Sozialpädiatrischen Zentren bis zu einem Jahr – oder länger

 

Die Diskrepanz ist offensichtlich: Obwohl die 169 Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) In Deutschland inzwischen pro Jahr fast eine halbe Million Kinder und Jugendlichen versorgen und die Zahl behandlungsbedürftiger Kinder weiter anwächst, spielt die sozialpädiatrische Versorgung gesundheitspolitisch eine höchst untergeordnete Rolle. Dies führt dazu, dass die Budgets der SPZ für die dort behandelten Kinder mit schwerwiegenden Entwicklungs-, Verhaltens- und komplexen Behinderungsproblemen längst nicht mehr ausreichen, kritisiert Dr. Christoph Kretzschmar, Chefarzt des SPZ am Städtischen Klinikum Dresden und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Sozialpädiatrie und Jugendmedizin (DGSPJ). Die Folge: Eltern mit ihren betroffenen Kindern müssen immer länger – mitunter mehr als ein Jahr lang – auf einen Termin warten.

 

Das trifft auch für Kinder und Jugendlichen mit vermuteter oder gesicherter Autismus-Spektrum-Störung zu. Die Anzahl von Behandlungsfällen aus dieser Diagnosegruppe in SPZ ist von Rang 13 im Jahr 2014 auf Rang 7 im Jahr 2022 angewachsen. Und dieser Trend hält bis heute weiter an.

 

Da auch die Anzahl von schweren Entwicklungsstörungen und komplexen Mehrfachbehinderungen zunehmen, gelangen laut Kretzschmar viele Einrichtungen an ihre Belastungsgrenze. Da müsste die Politik doch eigentlich hellhörig werden, denkt man. Das ist allerdings bisher nicht der Fall.

 

Dabei ist laut DGSPJ Co-Präsident Dr. Andreas Oberle das Missverhältnis zwischen Versorgungsleistung und Finanzierung offensichtlich und eklatant. Für die Versorgung von knapp einer halben Million Kindern und Jugendlichen wurden von der GKV im Jahr 2022 rund 314 Millionen Euro aufgewendet – nur etwa 0,09 Prozent der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung. Oberle: „Kaum ein anderer Bereich des Gesundheitswesens erreicht mit einem derart geringen Mitteleinsatz eine vergleichbare Versorgungsrelevanz.“ Doch während die Nachfrage nach multiprofessioneller Versorgung steigt, wachsen Personal-, Raum- und Finanzierungsstrukturen nicht annähernd im gleichen Maß mit. Hier, so Oberle, gebe es inzwischen einen enormen Nachholbedarf.

 

Als besonders prekär stellt sich derzeit die Finanzierung nichtärztlicher Leistungen in einem SPZ dar, die nach § 43a SGB V gesetzlich geregelt ist. Doch in der Praxis würden diese Leistungen bundesweit uneinheitlich und insgesamt unzureichend umgesetzt, moniert Kretzschmar. Dabei stellten die Leistungen von Psychotherapeuten, Sozialpädagogen und anderen therapeutische Berufsgruppen das „Kernmerkmal sozialpädiatrischer Versorgung“ dar.

 

Die Problemlage ist also beschrieben, Daten und Fakten liegen auf dem Tisch. Bleibt am Ende nur die alles entscheidende Frage: Wann wacht die Politik endlich auf und erkennt die von der DGSPJ eingeforderte Dringlichkeit der Thematik? Das wäre der wichtigste Schritt. Denn die Erfahrung zeigt: Wo ein politischer Wille da ist, ist auch das Geld hierfür da.                                                                                   ras